Initiative für ein gesundes Stadtklima (Gute-Luft-Initiative)
Art. 2novies (neu)
1 Die Stadt Zürich trifft wirksame Massnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor den negativen Auswirkungen der Klimaerwärmung, wie insbesondere gegen Hitzetage und Tropennächte.
2 Zu diesem Zweck erhöht sie insbesondere die Anzahl Bäume und schafft oder sichert sie zusätzliche Grünflächen.
3 Sie wandelt im erforderlichen Umfang insbesondere Strassenflächen in Flächen für Bäume und Grünflächen um. Flächen für den Fussverkehr, den Veloverkehr sowie den öffentlichen Verkehr sind je mindestens in ihrem Bestand zu erhalten.
Übergangsbestimmung Art. 126 (neu)
1 Nach Inkrafttreten von Art. 2novies ist während zehn Jahren jährlich eine Fläche, welche mindestens 0,5 Prozent der gesamten Strassenfläche auf Gemeindegebiet im Referenzjahr 2021 entspricht, von befestigter Strassenfläche in Flächen für Bäume und Grünflächen umzuwandeln.
2 Die Stadt Zürich veröffentlicht jährlich einen Bericht über den Stand der Umsetzung der Massnahmen und deren Wirkung.