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Rosengarten: Jetzt braucht es rasch ein neues Tempo-30-Projekt

29. Oktober 2026

SP, Grüne, AL, IG-Westtangente Plus und umverkehR begrüssen den Entscheid des Zürcher Stadtrats, den Beschluss des Regierungsrates gegen behindertengerechte Übergänge für Fuss- und Veloverkehr am Rosengarten juristisch anzufechten. Von der Stadtregierung erwarten sie, dass schnellstmöglich ein neues Projekt zur Realisierung von Tempo 30 ausgearbeitet wird.

An der Rosengarten-Demo anfangs September 2026 und im offenen Brief an die Regierungsrät*innen Mario Fehr und Carmen Walker Späh haben mehr als 1000 Menschen aus dem Quartier deutlich gemacht: Wir wollen endlich eine Lösung für das Provisorium Westtangente. Weniger Lärm, sichere Übergänge und mehr Lebensqualität. Wir haben kritisiert, dass der Regierungsrat die Pläne der Stadt zur Verbesserung der Situation zuerst blockiert und schliesslich ganz verhindert hat.

Willkürliche Ablehnung durch den Regierungsrat

Den Entscheid der Stadtregierung, gegen den ablehnenden Beschluss der Kantonsregierung zu den beantragten behindertengerechten Übergängen für Fuss- und Veloverkehr Beschwerde beim Verwaltungsgericht einzureichen, begrüssen wir. Das Vorhaben wurde vom Amt für Mobilität positiv beurteilt. Entsprechend willkürlich ist die Ablehnung durch den Regierungsrat.

Tempo 30 muss dringend eingeführt werden

Dass gleichzeitig von einem Weiterzug des negativen Entscheids zum Tempo 30-Vorhaben abgesehen wird, ist aufgrund der Begründung in der gestrigen Medienmitteilung des Stadtrats nachvollziehbar. Dieser schreibt in der Mitteilung, dass er am Ziel festhalten will, die Geschwindigkeit auf der Rosengartenachse im Kampf gegen den Strassenlärm auf 30 km/h zu beschränken. Diese Stossrichtung unterstützen wir und fordern den Stadtrat auf, das entsprechende Vorhaben prioritär zu behandeln und schnell voranzutreiben, damit es am Rosengarten nicht erneut zum Stillstand kommt. Die Ausgangslage ist klar und die Lösungen für die Situation bekannt. Es liegt nun an der Stadt schnellstmöglich ein aktuelles Gutachten erstellen zu lassen und ein Lärmsanierungsprojekt aufzulegen, das dem Rechtsanspruch der Anwohner*innen auf Lärmsanierung (auf Grundlage der Lärmschutzverordnung des Bundes) gerecht wird. Der Kanton ist in der Verantwortung, die Ansprüche und Bedürfnisse der Bevölkerung zu respektieren und einem entsprechenden Vorschlag grünes Licht zu geben. Die regierungsrätliche Blockadehaltung auf dem Rücken der Anwohner:innen muss endlich ein Ende finden!

Zürich

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