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Kommentar zur Verurteilung einer umverkehR-Aktivistin

26. März 2021

Das Zürcher Bezirksgericht hat gestern eine Aktivistin von umverkehR wegen Widerhandlung gegen die Covid-19 Verordnung 2 verurteilt. Ob der rechtspolitischen Grundsatzfragen ging das Wesen der Aktion in der Gerichtsverhandlung unter und wurde von den Medien teilweise verzerrt dargestellt. Es kann nicht Sinn der Covid-Verordnung sein, Leute zu bestrafen, die sich unter Einhaltung der geltenden Schutzbestimmungen für wirkungsvollere Massnahmen zur Pandemiebekämpfung einsetzen.

Am 14. Mai 2020 haben Aktivistinnen und Aktivisten der verkehrspolitischen Umweltorganisation umverkehR mit einer politischen Blitzaktion die Erstellung von sicheren Velorouten als wirkungsvolle Massnahme zur Pandemiebekämpfung gefordert. Dabei hat es sich nicht um eine Velodemo gehandelt, wie fälschlicherweise behauptet wird. Bei einer Demo wird öffentlich aufgerufen, es versammeln sich viele Leute und ziehen durch die halbe Stadt. Keines dieser Merkmale trifft in Bezug auf die Aktion zu. Lediglich - die zum damaligen Zeitpunkt erlaubten - fünf Personen haben während rund 10 Minuten eine Autofahrspur in einen Veloweg umgewandelt. Dabei wurden die vorgeschriebenen Mindestabstände stets eingehalten und Masken getragen, obwohl damals noch keine Maskenpflicht galt. Alle zum damaligen Zeitpunkt geltenden BAG-Massnahmen wurden somit eingehalten.

Velowege als Lösung der Corona- und Klimakrise

Damit im Rahmen der Aktion keine Sachbeschädigung entstand, wurde nur Kreidespray verwendet, um mit Velosymbolen den neugestalteten Veloweg zu markieren. «Züri autofrei» stand zwar auf der verwendeten Schablone, wurde aber nicht – wie ebenfalls fälschlicherweise behauptet – auf die Strasse gesprayt und war auch zu keinem Zeitpunkt Inhalt der Forderung. Gefordert wurde nämlich die schnelle Umsetzung von sicheren Velorouten zur Bekämpfung der Pandemie. Erstens kann die Abstandsregel besser eingehalten werden als im öffentlichen Verkehr, was die Ausbreitung des Virus verhindert. Zweitens ist angesichts der Klimakrise ein schneller Umstieg auf das klimafreundliche Velo dringend notwendig. Drittens galt es ungeübte Velofahrerinnen und Velofahrer zu schützen, die vom ÖV umgestiegen sind, um die Spitäler zu entlasten. Die erneute deutliche Zunahme der Velounfälle in der Stadt Zürich zeigt, dass diesbezüglich grosser Handlungsbedarf besteht.

Covid-19 Verordung 2 eingehalten

Zusammenfassend kann gesagt werden, dass die Aktion sichere Velowege, wirkungsvollere Coronamassnahmen und Klimaschutz zum Ziel hatte. Die Aktivistinnen und Aktivisten von umverkehR haben unter Einhaltung der geltenden Hygienebestimmungen des BAG ihr Grundrecht auf Meinungsäusserungs- und Versammlungsfreiheit wahrgenommen. Die Zunahme des Veloverkehrs, der Einbruch der ÖV-Passagierzahlen, der Anstieg des Autoverkehrs sowie die hohen Velounfallzahlen zeigen wie sinnvoll die Forderungen der Aktion hinsichtlich der Corona- und Klimakrise sind. Zahlreiche Grosstädte auf der ganzen Welt aber auch der Kanton Waadt und die Stadt Genf haben deshalb rasch und unkompliziert sichere Velowege erstellt.

Berufung gegen das Urteil angekündigt

Aus diesen Gründen ist umverkehR enttäuscht über das Urteil des Bezirksgerichts Zürich. Wenn Richter und Staatsanwalt an der Klärung grundlegender rechtspolitischer Fragen interessiert sind, wäre es nur fair und anständig gewesen, die Aktivistin freizusprechen und den Fall von staatlicher Seite weiterzuziehen. Deshalb werden wir Berufung einlegen, das Urteil analysieren und überlegen, ob wir das Urteil von der nächsten Instanz überprüfen lassen sollen.

Pop-up Veloweg
Aktion
Veloverkehr
Zürich

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