Der Nationalrat hat heute im Rahmen der Beratungen zur Änderung des Luftfahrtgesetzes entschieden, eine Besitzstandsgarantie für den Betriebsumfang und die Betriebszeiten der Landesflughäfen Zürich und Genf einzuführen. Damit sollen vor allem umstrittene Nachtflüge rechtlich besser abgesichert werden. Die KLUG ist besorgt: Die Interessen der Luftfahrtbranche dürfen nicht über die Gesundheit der Bevölkerung und die Autonomie der Kantone gestellt werden.
Die Einführung einer betrieblichen Besitzstandsgarantie droht, die Umweltschutzgesetzgebung des Bundes zu relativieren und damit die Interessenwahrung der vom Fluglärm betroffenen Bevölkerung zu gefährden.
Die Debatte im Nationalrat hat zumindest bestätigt, dass sich die Betriebszeiten und der Betriebsumfang nicht auf Zukunftsszenarien mit wachsender Anzahl Flugbewegungen beziehen, sondern auf den Zustand zum Zeitpunkt der neuen Gesetzgebung.
Bereits dies ist problematisch: Die Nachtruhebedürfnisse der Bevölkerung werden leider noch nicht respektiert – trotz klarer wissenschaftlicher Erkenntnisse, dass Fluglärm gesundheitsschädlich ist. In Zürich kommt es fast täglich zu «Verspätungsabbau» ausserhalb der regulären Betriebszeiten. Die Eidgenössische Kommission für Lärmbekämpfung (EKLB) hat bereits im Jahr 2021 dem Bundesrat empfohlen, die geltenden Lärmvorgaben zu verschärfen – sie stammen noch aus den 80er Jahren (EKLB, 2021).
«Statt diese Empfehlungen ernst zu nehmen, werden künftigen Anstrengungen zum Schutz der Nachtruhe mit der Besitzstandsgarantie zusätzliche Hürden in den Weg gelegt», stellt Nationalrätin Priska Seiler Graf ernüchtert fest.
Über KLUG
Die Koalition Luftverkehr, Umwelt und Gesundheit (KLUG) vereint 28 regionale und nationale Organisationen. Sie setzt sich für die Reduktion der schädlichen Auswirkungen des Luftverkehrs auf Mensch, Umwelt und Gesundheit ein.
