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Negation als Strategie – aber mit kleinem Lichtblick

25. Juni 2015
Philippe Koch
Philippe Koch

Die Basler Stimmberechtigten haben vor knapp 5 Jahren dem Gegenvorschlag zur Städte-Initiative und damit der Reduktion des Autoverkehrs um 10 Prozent bis 2020 zugestimmt. Im Anschluss hat der Regierungsrat einen Strategieprozess in Gang gebracht, dessen Resultat nach knapp 5 Jahren in Form des verkehrspolitischen Leitbilds (VL) endlich vorliegt. umverkehR ist vom Ergebnis einerseits schwer enttäuscht. Andererseits: Mit dem Fokus auf den Flächenbedarf unterschiedlicher Verkehrsmittel (Seite 6) wird im VL eine Bezugsgrösse eingeführt, die für den planerischen und politischen Alltag in Basel zukunftsweisend sein kann.

Ein halbes Jahr nach dem Ja zum Gegenvorschlag zur Städte-Initiative sagte RR Hans-Peter Wessels gegenüber der BaZ (22.6.2012): «Die Basler Stimmbevölkerung hat uns den Auftrag gegeben die Verkehrsmenge innerhalb von zehn Jahren um zehn Prozent zu reduzieren – diesem Auftrag versuchen wir mit allen Mitteln gerecht zu werden. […] Ich bin zuversichtlich, dass wir reüssieren.»

Nun ist klar: Den Autrag der Basler Stimmbevölkerung will der Regierungsrat doch nicht erfüllen. Dabei liess sich der Strategieprozess gut an: Drei Expertenteams hatten sich mit der Frage beschäftigt, ob und wie der Autoverkehr um 10 Prozent reduziert werden kann. Die Antworten waren eindeutig: Ja, es geht und zwar mit wirkungsvollen Push-Massnahmen. Diese Massnahmen wurden von Expertenteams zuhanden des Regierungsrates vorgeschlagen und hätten in der regierungsrätlichen Strategie prioritär eingehen soll. Doch aus dem angestrebten «Strategiepapier zur Umsetzung von §13 USG» (Vernehmlassungsentwurf VL, März 2014) ist eine Darstellung «der basel-städtischen Verkehrspolitik […] mit Programmcharakter» geworden (VL, Juni 2015). Der Gegenvorschlag zur Städte-Initiative wird im VL kaum erwähnt und das vom Volk abgesegnete Ziel einer Autoreduktion schlicht negiert.

Lichtblick

Mit dem Flächenbedarf unterschiedlicher Verkehrsmittel legt der Regierungsrat einen zukunftsweisenden Fokus im VL. Richtig stellt er fest, dass Autos nicht nur die Umwelt stärker belasten, sondern auch im dichten städtischen Raum hochgradig ineffizient sind. Philippe Koch (Geschäftsleiter umverkehR): «Räumliche Verdichtung verlangt auch nach einer Verdichtung des Verkehrs, und das ist nicht möglich, wenn der Strassenraum in den Stosszeiten hauptsächlich für Autos reserviert ist, die durchschnittlich von nur 1,1 Personen besetzt sind.» Eine konsequente Förderung von Fuss- und Veloverkehr und des ÖV ist die notwendige Antwort auf diese Entwicklung und der einzige Garant, dass die Lebensqualität in Basel erhalten bleibt.

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Basel
Städte-Initiative

News Basel

Volksinitiative «Sichere Velorouten in Basel-Stadt» lanciert

Logo Velorouten BS
11. März 2022

Ein überparteiliches Personenkomitee lancierte heute die Initiative «Sichere Velorouten in Basel-Stadt». Die Initiative fordert Velo-Vorzugsrouten mit 2,4 m Breite und die Einhaltung der gesetzlichen Mindestnormen für alle offiziellen Velorouten.

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Abstimmung vom 26. September 2021 in Basel-Stadt

Nein zum Parkkarten-Dumping
30. August 2021

NEIN zur Initiative «für erschwingliche Parkgebühren»
JA zur Sanierung und Umgestaltung der Hörnliallee, am Otto Wenk-Platz und im Kohlistieg (Vorplatz Friedhof Hörnli)

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Nein zur Autobahn-Initiative in Baselland

Nein zur Autobahn-Initiative
26. August 2020

Im Baselbiet wird am 27. September über ein besonders rückständiges Anliegen abgestimmt. Der Ausbau von Strassen führt zu mehr Autoverkehr. Darum ist es wichtig, dass die schädliche Autobahn-Initiative abgelehnt wird. umverkehR sagt deshalb Nein.

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Gelungener Coup - umverkehRen Nr. 125

19. März 2020

Der Angriff auf die Städte-Initiative von umverkehR in Basel wurde mehr als abgewehrt. So sind ab 2050 ausschliesslich emissionsarme, klima- und ressourcenschonende Verkehrsmittel im Kanton Basel-Stadt zugelassen.

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Abstimmung vom 9. Februar 2020 in Basel

Abstimmungsplakat
16. Januar 2020

Am 9. Februar 2020 steht in Basel eine wegweisende Abstimmung an. umverkehR empfiehlt 2 X NEIN zu den rückständigen Auto-Initiativen und JA zum Gegenvorschlag von Regierung und Parlament.

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Die Städte-Initiative von umverkehR wirkt

19. Juni 2019

Aufgrund des Gegenvorschlags zur Städte-Initiative von umverkehR wurde 2010 im Umweltschutzgesetz des Kantons Basel-Stadt das Ziel verankert, den motorisierten Autoverkehr bis 2020 um 10 Prozentpunkte zu senken. Neuste Zahlen zeigen, dass das Ziel ambitioniert aber erreichbar ist. Bis 2018 wurde der Autoverkehr um 6 Prozentpunkte reduziert. umverkehR fordert, dass die Regierung alles daran setzt, das Gesetz einzuhalten und das Ziel zu erreichen.

 

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Basler Verkehrspolitik auf dem Holzweg

6. Juni 2018

Die Ereignisse in der Basler Verkehrspolitik überschlagen sich. Letzte Woche wurde der Verkehrsindex publiziert. Gleichzeitig ist die Frist zur Vernehmlassung der künftigen Parkplatzpolitik abgelaufen. Die Regierung lässt keinen Zweifel, dass sie nicht gewillt ist, den Volkswillen zu vollstrecken und den Autoverkehr bis 2020 gegenüber 2010 um 10% zu reduzieren.

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Das Auto ist in Basel überflüssig

2. November 2017

Von allen verglichenen sechs Städten nimmt der Anteil autofreier Haushalte gegenüber 2010 nur in Basel ab. Gleichzeitig steigt der Anteil des Autoverkehrs an den zurückgelegten Wegen um 2 Prozentpunkte. Ein Armutszeugnis für die Stadt mit dem schweizweit tiefsten Motorisierungsgrad und dem höchsten Veloanteil im Vergleich mit den sechs grössten Deutschschweizer Städten.

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Basler Regierung torpediert Volkswillen

21. August 2017

Nachdem die Basler Regierung in sieben Jahren keine mehrheitsfähigen Massnahmen zur Reduktion des motorisierten Individualverkehrs (MIV) um 10% bis 2020 vorlegen konnte, möchte sie ihr eigenes Ziel aus dem Gesetz streichen. Damit nimmt sie ihre Aufgabe als ausführende Gewalt des Volkswillens nicht wahr und riskiert eine umwelt- und gesundheitsschädigende Verkehrspolitik. Solange nichts anderes beschlossen ist, hat die Regierung alles daran zu setzen, bestehendes Gesetz zu vollstrecken – im vorliegenden Fall den Artikel 13 des Umweltschutzgesetzes.

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