Bild von umverkehR-Aktivistinnen in Basel

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Organisation

umverkehR ist ein unabhängiger Verein mit rund 40'000 Unterstützer*innen. Wir setzen uns seit 1992 für eine zukunftsfähige Mobilität ein. Am Ursprung von umverkehR stand die Vision, den motorisierten Individualverkehr zu halbieren. Unser Hauptanliegen bleibt weiterhin, dass der Verkehr vermindert, umweltfreundlicher und platzsparender wird.

Mobilität ist ein Grundbedürfnis und nicht aus unserem Leben wegzudenken. Das Mobilitätsverhalten in der Schweiz hat aber viele negative Folgen: Klimaerwärmung, Luftverschmutzung, Lärmbelastung und Landschaftsverlust. umverkehR unterstützt deshalb eine Verkehrspolitik, die eine deutliche Reduktion des Verkehrs, besonders des motorisierten Individualverkehrs (MIV) anstrebt. Wir befürworten Massnahmen und Ideen, die Bahn, Bus und Tram, Fuss- und Veloverkehr stärken und/oder zu einer besseren Auslastung des MIV führen. umverkehR lehnt in der Regel den Aus- und Neubau von Strassen und Parkplätzen ab, da er zu Mehrverkehr führt und die Förderung der umweltfreundlichen Verkehrsträger konkurrenziert. umverkehR ist hartnäckig und überrascht die Öffentlichkeit immer wieder mit bunten Strassenaktionen. Wir glauben an die verändernde Kraft von verkehrspolitischen Visionen und schaffen darum Platz für umverkehRte und abgefahrene Ideen. Nur dank des tatkräftigen Engagements der Mitglieder, UnterstützerInnen und AktivistInnen kann umverkehR die Anliegen an die Öffentlichkeit bringen und politische Wirkung erzielen.

umverkehR ist eine verkehrspolitische Umweltorganisation und parteipolitisch unabhängig. Wir
setzen uns für eine ökologische, sozialverträgliche und zukunftsweisende Mobilität ein. umverkehR
entwickelt verkehrspolitische Visionen auch jenseits realpolitischer Sachzwänge.

Mobilität ist nicht aus unserem Leben wegzudenken und ein Grundrecht für alle. Doch das heutige
Mobilitätsverhalten führt zu Klimaerwärmung, Luftverschmutzung, Lärmbelastung und
Landschaftsverlust. Es verursacht dabei hohe Gesundheits-, Umwelt- und Infrastrukturkosten.
umverkehR setzt sich deshalb für eine Verkehrspolitik ein, die eine deutliche Reduktion des
Verkehrs und insbesondere des motorisierten Individualverkehrs (MIV) anstrebt. Wir befürworten
Massnahmen und Ideen, die Bahn, Bus und Tram, Fuss- und Veloverkehr stärken und/oder zu
einer besseren Auslastung des MIV führen. umverkehR lehnt in der Regel den Aus- und Neubau
von Strassen und Parkplätzen ab, da er zu Mehrverkehr führt und die Förderung der
umweltfreundlichen Verkehrsträger konkurrenziert. Zusätzlich unterstützen wir raumplanerische
Massnahmen, die kurze Wege zwischen Wohn-, Arbeits-, Bildungs-, Freizeit- und Einkaufsstätten
zum Ziel haben; funktionierende Quartier- und Dorfstrukturen sind dafür eine wichtige
Voraussetzung.

umverkehR sucht neue Wege, bestehende Denkstrukturen aufzubrechen und so die politische
Auseinandersetzung zu beleben und zu bereichern. Wir legen Wert auf einen frischen und frechen
Auftritt.

Zur Durchsetzung der oben formulierten Ziele bedient sich umverkehR folgender Mittel:

  • Öffentlichkeitsarbeit durch Veranstaltungen, Strassenaktionen, Informationsstände,
  • Internet und Medienarbeit
  • Organisation von Projekten und Kampagnen
  • Veröffentlichung von Studien (in Eigenleistung oder im Auftrag)
  • Referenden, Petitionen und Volksinitiativen
  • Teilnahme an Vernehmlassungen

umverkehR sucht zur Durchsetzung der Ziele die Zusammenarbeit mit anderen Organisationen.

Statuten für umverkehR / actif-trafiC / Straffico

Artikel 1 Name und Sitz

Unter dem Namen «umverkehR / actif-trafiC / Straffico»(im Folgenden umverkehR genannt) besteht ein Verein im Sinne von Artikel 60ff. ZGB mit Sitz am Ort des Sekretariats.

Artikel 2 Zweck

umverkehR ist eine verkehrspolitische Umweltorganisation und parteipolitisch unabhängig. Wirsetzen uns für eine ökologische, sozialverträgliche und zukunftsweisende Mobilität ein. umverkehR entwickelt verkehrspolitische Visionen auch jenseits realpolitischer Sachzwänge.

Mobilität ist nicht aus unserem Leben wegzudenken und ein Grundrecht für alle. Doch das heutige Mobilitätsverhalten führt zu Klimaerwärmung, Luftver-schmutzung, Lärmbelastung und Landschaftsverlust. Es verursacht dabei hohe Gesundheits-, Umwelt-und Infrastrukturkosten. umverkehR setzt sich deshalb für eine Verkehrspolitik ein, die eine deutliche Reduktion des Verkehrs und insbesondere des motorisierten Individualverkehrs (MIV)sowie des Flugverkehrsanstrebt. Wir befürworten Massnahmen und Ideen, die Bahn, Bus und Tram, Fuss-und Veloverkehr stärken und/oder zu einer besseren Auslastung des MIV führen. umverkehR lehnt in der Regel den Aus-und Neubau von Strassen und Parkplätzen ab, da dies zu Mehrverkehr führt und die Förderung der umweltfreundlichen Verkehrsträger konkurrenziert. Wir unterstützen autofreie Tage und Quartiere undraumplanerische Massnahmen, diekurze Wege zwischen Wohn-, Arbeits-, Bildungs-, Freizeit-und Einkaufsstätten zum Ziel habenund einen autofreien Lebensstil anstreben; funktionierende Quartier-und Dorfstrukturen sind dazu eine wichtige Voraussetzung.

umverkehR sucht neue Wege, um bestehende Denkstrukturen aufzubrechen und so die politische Auseinandersetzung zu beleben und zu bereichern. Wir legen Wert auf einen frischen und frechen Auftritt.

Artikel 3 Mittel

Zur Durchsetzung der im Artikel2 formulierten Ziele bedient sich umverkehR ins-besondere folgender Mittel:

  • Öffentlichkeitsarbeit durch Veranstaltungen, Strassenaktionen, Informations-stände, Internet und Medienarbeit
  • Organisation von Projekten und Kampagnen
  • Veröffentlichung von Studien (in Eigenleistung oder im Auftrag)
  • Referenden, Petitionen und Volksinitiativen
  • Teilnahme an Vernehmlassungen

Wir suchen zur Durchsetzung unserer Ziele die Zusammenarbeit mit anderen Organisationen.

Artikel 4 Mitgliedschaft

  1. Mitglieder von umverkehR können Einzelpersonen und Organisationen werden, die mit den Zielen von umverkehR einverstanden sind und Mitglieder-beiträge zahlen.
  2. Mitglieder erhalten ihre Mitgliedschaft durch Aufnahmebeschluss desVor-standes.
  3. Die Mitglieder haben an der Generalversammlung eine Stimme. Einzel-mitglieder, die zugleich eine Mitgliederorganisation vertreten, können sowohl für sich selbst wie auch für die von ihnen vertretene Organisation mit je einer Stimme abstimmen.
  4. DerVorstandkann Einzelpersonen oder Organisationen jederzeit aus-schliessen, sofern ein wichtiger Grund vorliegt. Dem betroffenen Mitglied ist vorgängig das Recht auf Anhörung einzuräumen. Ausgeschlossene Mitglieder können an der darauffolgendenMitgliederversammlung den Antrag auf Wiedererwägung stellen.

Artikel 5 Organisation

  1. Oberstes Organ von umverkehR ist die Mitgliederversammlung (MV). Sie beschliesst über wesentliche Vereinsgeschäfte und wählt denVorstand. Die MV tritt auf Einladung desVorstandeszusammen, jedoch mindestens einmal jährlich im Rahmen der Generalversammlung (GV). Die Einladung wird mindestens drei Wochen im Voraus wahlweise in einem Brief, in einem Newsletter, im Magazin umverkehRen oder auf der Websiteveröffentlicht. Die Traktanden werden mindestens drei Wochen im Voraus auf der Websiteveröffentlicht. Die Einberufung einer Mitgliederversammlung kann von 20 Mitgliedern oder von 1/5 der Mitglieder verlangt werden.
  2. Der Vorstand besorgt die laufenden Geschäfte des Vereins. Er besteht aus mindestens 5 Mitgliedern, die jeweils für ein Jahr gewählt sind. Wiederwahl ist zulässig. Namentlich gewählt werden der/die PräsidentIn, das Vizepräsidiumundder/die KassierIn. Der Vorstand kann der Mitgliederversammlung weitere 3/4 Ressorts vorschlagen, deren Leiter namentlich gewählt werden. Im Übrigen konstituiert sich der Vorstand selber. Die Vorstandssitzungen stehen allen umverkehR-Mitgliedern offen.
  3. Der Vorstand kann aus seinen Reihen einen Ausschuss wählen. Dieser wird vom Präsidenten geleitet und ist für die Vor-und Nachbereitung der Vor-standssitzungen verantwortlich. Er hat die Kompetenz, kurzfristige Ent-scheidungen im Namen des Vorstandes zu treffen.
  4. Die Mitglieder des Vorstandes sind ehrenamtlich tätig und haben nur Anspruch auf Entschädigung ihrer Spesen und Barauslagen. Für besondere Tätigkeiten einzelner Mitglieder des Vorstandes kann eine Entschädigung ausgerichtet werden.
  5. Die Geschäftsstelle besteht aus fest angestellten MitarbeiterInnen. Die MitarbeiterInnen werden vom Vorstand gewählt. Sie nehmen an den Vorstandssitzungen teil. Der/die GeschäftsführerIn kann im Rahmen seiner/ihrer Budgetbefugnissen temporäre Hilfskräfte anstellen. Der Vorstand kann,wenn nötig im Rahmen des Budgets temporäre MitarbeiterInnen anstellen.
  6. Der Vorstand legt für die MitarbeiterInnen die Löhne und den Stellenumfang fest und erstellt Arbeitsvertrag und Pflichtenheft.
  7. Die Mitglieder von umverkehR können Regional-und andere Arbeitsgruppen bilden, die in Absprache mit dem Vorstand selbständig arbeiten. Die Regionalgruppen können selbständige Vereine bilden, die von der Mitglieder-versammlung von umverkehR als Mitgliederorganisationen aufgenommen werden. Zur Betreuung der regionalen Aktivitäten setzt der Vorstand einen/eine RegionalkoordinatorIn ein.

Artikel 6 Finanzen

  1. Die Einnahmen bestehen aus Mitgliederbeiträgen, Spenden, Projektbeiträgen und Legaten.
  2. Der jährliche Mitgliederbeitrag beträgt für Einzelpersonen
    • Fr. 30.– für Nicht-und Wenigverdienende
    • Fr. 70.– für Normalverdienende
    • Fr. 120.– für Gutverdienende
    Was «Wenig-», «Normal-»oder «Gutverdienend» heisst, liegt im Ermessen jedes einzelnen Mitgliedes. Organisationen bezahlen mindestens Fr. 120.–pro Jahr.
  3. Der Verein haftet ausschliesslich mit dem Vereinsvermögen. Die persönliche Haftung der Vereinsmitglieder ist ausgeschlossen.
  4. Bei Auflösung des Vereins geht das Vermögen an eine gemeinnützige Organisation mit vergleichbarem Zweck.

Artikel 7 Schlussbestimmungen

Die Änderungen der Artikel 1, 2, 3 und 7 dieser Statuten sowie die Auflösung des Vereins bedürfen zu ihrer Gültigkeit einer 2/3-Mehrheit der an der Mitgliederversammlung abgegebenen Stimmen. Für die Änderung der übrigen Artikel reicht das einfache Mehr.

 

Diese Statuten wurden durch die Generalversammlung vom 03.April 2019angenommen.

Der Präsident:

 

Christian Harb