Sichere Velorouten für Basel-Stadt!









2020 gab es 50 Schwerverletzte, die auf Velos unterwegs waren, 5 davon auf E-Velos. In den letzten zehn Jahren verstarben 13 Velofahrende bei einem Verkehrsunfall in Basel-Stadt. Jedes Unfallopfer ist eines zu viel. Auf vielen «Velorouten» fehlen Velostreifen oder Velowege. Echte Veloförderung geht anders. Nur mit sicheren Routen trauen sich mehr Leute, aufs Velo zu steigen.

Die Initiative «Sichere Velorouten in Basel-Stadt» fordert deshalb:

  • Durchgehende und sichere Velorouten in jedes Quartier und in die Landgemeinden
  • Velo-Vorzugsrouten mit 2,4 Meter Breite
  • Sichere Spurenführung an gefährlichen Knoten
  • Umsetzung von Sofortmassnahmen innert zweier Jahre
  • Lückenloses Routennetz bis 2035
  • Schaffung eines Velofonds und einer Velo-Fachstelle
  • Gutes Miteinander von Velo- und Fussverkehr
Veloweg Lorrainebrücke Bern
Veloweg Lorrainebrücke Bern







Kantonale Volksinitiative für «Sichere Velorouten in Basel-Stadt»

Gestützt auf § 47 der Verfassung des Kantons Basel-Stadt vom 23. März 2005 und auf das Gesetz betreffend Initiative und Referendum vom 16. Januar 1991 (IRG) reichen die unterzeichnenden, im Kanton Basel-Stadt Stimmberechtigten folgende Initiative ein:

Es sind die rechtlichen Grundlagen zu schaffen für sichere Velorouten in Basel-Stadt. Dabei sind folgende Punkte zu berücksichtigen:

Grundsätze

1 In Basel-Stadt müssen sichere, durchgehende Velorouten eingerichtet werden. Velorouten sind möglichst einheitlich und erkennbar zu gestalten. Dies gilt für Markierungen, Signalisationen und Routenführung.
2 An verkehrsreichen sowie an gefährlichen Knoten werden Velorouten in der Regel getrennt vom privaten Motorfahrzeugverkehr geführt. Der
Umbau bereits bestehender Unter- oder Überführungen zur Entflechtung ist zu prüfen.
3 Zu parkierten Autos wird auf Velorouten das Einhalten eines Sicherheitsabstands ermöglicht.
4 Der öffentliche Verkehr geniesst Vorrang (Kantonsverfassung §30).
5 Die Sicherheit des Fussverkehrs ist zu gewährleisten, Mischverkehr ist möglichst zu vermeiden.
6 Die Sicherheit des Fuss- und Veloverkehrs hat Vorrang im Verhältnis zu den Kapazitäten für den rollenden und ruhenden privaten Motorfahrzeugverkehr.
7 Der Regierungsrat sorgt für die Qualitätssicherung und die Einhaltung von Mindestbreiten. Lässt die Strassenbreite oder der Baumbestand dies nicht zu, kann die Mindestbreite (Artikel 16, 18, 19, 20) örtlich leicht reduziert werden.

Velo-Vorzugsrouten

8 Der Kanton schafft neu als Bestandteil des Teilrichtplans Velo ein Netz von Velo-Vorzugsrouten. Diese können auch durch Aufwertung bestehender Basis- und Pendlerrouten entstehen.
9 Die Gesamtlänge der Velo-Vorzugsrouten im Kanton soll mindestens 50 km betragen.
10 Velo-Vorzugsrouten erschliessen von der Innenstadt ausgehend alle Aussenquartiere bis an die Kantonsgrenzen und verbinden die Quartiere untereinander. Sie werden durchgängig als Radweg oder Radstreifen gestaltet (auch über Knoten) und angemessen signalisiert.
11 Velo-Vorzugsrouten zeichnen sich aus durch Durchgängigkeit, Direktheit, Attraktivität und Sicherheit.
12 Auf Velo-Vorzugsrouten wird auf ungünstige Geometrien und Randsteine, ungünstige Topografie sowie steile Über- und Unterführungen verzichtet. Velo-Vorzugsrouten werden wo immer möglich baulich vom privaten Motorfahrzeugverkehr getrennt.
13 Auf Velo-Vorzugsrouten ist auf geeigneten Strecken das Nebeneinanderfahren möglich.
14 Auf Velo-Vorzugsrouten hat der Veloverkehr in der Regel Vortritt an Knoten.
15 Führen Velo-Vorzugsrouten durch Quartierstrassen, ist der motorisierte Durchgangsverkehr zu unterbrechen, z.B. durch gegenläufige Einbahnstrassen.
16 Die Mindestbreite der Velo-Vorzugsrouten beträgt 2,4 m pro Fahrtrichtung.

Basis- und Pendlerrouten

17 Der Kanton sorgt auf Grundlage des Teilrichtplans Velo für sichere, durchgehende Basis- und Pendlerrouten.
18 Ausserhalb der Tempo-30-Zonen ist auf Basis- und Pendlerrouten, wo kein Radweg möglich ist, ein mind. 1,8 m breiter Radstreifen zu markieren.
19 Führen Basis- oder Pendlerrouten im Gegenverkehr durch Auto-Einbahnstrassen in Tempo-30-Zonen, ist eine allgemeine Mindestdurchfahrtsbreite von 4 m einzuhalten. Zum ruhenden privaten Motorfahrzeugverkehr ist zusätzlich jeweils ein Sicherheitsabstand von 0,75 m zu gewähren.
20 Durch Tempo-30-Zonen sind in jeder Fahrtrichtung mindestens Radstreifen zu markieren, sofern die Tagesfrequenzen des privaten Motorfahrzeugverkehrs an Werktagen 2’500 Fahrzeuge übersteigen.

Umsetzung von Massnahmen

21 Die zuständigen Behörden verfügen über die nötige personelle Ausstattung.
22 Eine verwaltungsinterne Fachstelle begleitet alle Bauprojekte des Kantons und der Gemeinden und achtet auf die Durchsetzung der Mindestnormen.
23 Die zuständigen Behörden bezeichnen zusätzlich ein «Velo-Express-Team», das auch als Ansprechstelle für Meldungen aus der Bevölkerung dient und die folgenden Aufgaben wahrnimmt: Beseitigung von Gefahrenstellen, Ermitteln von Schwachstellen auf Velorouten, Entwickeln, Planen, Projektieren und Umsetzen von Sofortmassnahmen, sichere Veloführung im Bereich von Baustellen, Qualitätsmessung und Zielüberprüfung, Monitoring und Dokumentation der Massnahmen.

Finanzierung

24 Zur Finanzierung der Umsetzung (Massnahmen inkl. Personalkosten) wird ein Velofonds eingerichtet. Dieser wird bis zur endgültigen Fertigstellung des Veloroutennetzes jährlich mit mindestens CHF 5 Mio. gespiesen. Für Sofortmassnahmen wird ein Betrag von mindestens CHF
1 Mio. jährlich zusätzlich im Budget eingestellt.
25 Dem Fonds nicht angelastet werden Massnahmen und Personalkosten, die im Rahmen von Planung und Vollzug des ordentlichen Strassenbaus inkl. Erneuerungen stattfinden oder Massnahmen und Personalkosten, die als Projekt mit einem separaten Kredit verabschiedet werden.

Fristen

26 Das Streckennetz der Velo-Vorzugsrouten und der Basis- und Pendlerrouten gemäss Teilrichtplan Velo ist auf Basis der definierten Mindestbreiten bis 2035 zu erstellen. Wo die neuen Mindestbreiten mittels Markierungen und kleinen baulichen Massnahmen erreicht werden können, sind diese innert zwei Jahren umzusetzen. Weitere Netzverbesserungen werden bis mindestens 2045 aus dem Velofonds finanziert.
27 Der Vollzug der Umsetzung des Teilrichtplans Velo ist so zu gestalten, dass zwischen der Verabschiedung eines Projektes durch die zuständige Instanz bis zur finalen Genehmigung nicht mehr als 12 Monate verstreichen.

Ruedi Rechsteiner, Natalie Berger, Tobias Christ, Sina Deiss, Raffaela Hanauer, Laurin Hoppler, Doris Hunziker, Anina Ineichen, Gülsah Köpüklü, Lea Levi, Lucas Linder, Martin Lüchinger, Steffi Luethi-Brüderlin, Lisa Mathys, Jean-Luc Perret, Nino Russano, Benjamin Rytz, Aurel Schmidlin, Susanne Signer, Lea Steinle, Jérôme Thiriet, Jörg Vitelli, Christoph Wydler, Claude Wyler-Ruch, Tonja Zürcher