Es stellt sich die Frage, wie weit diese Projekte überhaupt realisiert werden können. Während die Kantone über notorische Finanzknappheit insbesondere auch bei Infrastrukturprojekten klagen, verfügt der Bund mit den zweckgebundenen Treibstoffzöllen über eine relativ gute Geldquelle.
Der Bund gab im Jahre 2006 etwa 1.4 Mrd. Franken für den Bau neuer Autobahnen aus. Bis 2020 steigt jedoch der Aufwand für Unterhalt und Betrieb. Der Bund verfügt die nächsten 20 Jahre über Mittel im Umfang von schätzungsweise 20-24 Mrd. Franken.
Diese Summe reicht nur knapp für die
- Fertigstellung des Nationalstrassennetzes (14 Mrd.; allerdings inkl. Anteile der Kantone
- Zusätzlichen Verpflichtungen beim Infrastrukturfonds (Beseitigung von Engpässen auf Autobahnen 5.5 Mrd.; Agglomerationsprojekte 6 Mrd.; Beitrag an Hauptstrassen in Randgebieten 0.8 Mrd.)
Das Geld reicht aber nicht für den ausgewiesenen Bedarf der Agglomerationsprogramme und die Beseitigung aller zu erwartenden Engpässe auf dem Nationalstrassennetz:
- Vom Fonds für Agglomerationsprojekte dürfte nämlich etwa die Hälfte zugunsten des öffentlichen Verkehrs verwendet werden. Andererseits finanziert der Bund höchstens 50% – der Rest muss von Kantonen und Gemeinden aufgebracht werden. Insgesamt stehen etwa 6-8 Mrd. Franken für Agglomerationsprojekte (Strasse) zur Verfügung. Dies entspricht lediglich einem Drittel des Bedarfes von 18 Mrd. Franken.
- Für die Beseitigung der bis 2020 absehbaren Engpässe auf den Autobahnen wären 28 Mrd. Franken notwendig, im Infrastrukturfonds stehen lediglich 5.5 Mrd. Franken – ein Viertel der notwendigen Summe – zur Verfügung. Das Geld reicht also nur für die Beseitigung der dringlichsten Engpässe. Auf dem restlichen Autobahnnetz muss künftig vermehrt mit Staus gerechnet werden.
Das verfügbare Geld reicht bei Weitem nicht. Durch den Infrastrukturfonds kann beispielsweise nur ein Drittel der Agglomerationsprojekte und ein Viertel der für die Beseitigung der Engpässe auf dem bestehenden Nationalstrassennetz finanziert werden.
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